Gestern hat das Oberlandesgericht Frankfurt ein abschließendes Urteil in einem schon seit fünf Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Sueddeutschen Zeitung, und dem Perlentaucher gefällt. Die beiden Zeitungen hatten das Internetmagazin verklagt, weil sie sich in ihren Urheberrechten verletzt sahen. Ihre Klage wurde nun weitgehend zurückgewiesen, doch verbinden sich mit dem Urteil neue Unklarheiten und Probleme in Bezug die zukünftige Praxis des Zitierens.
Streitpunkt ist dabei die Bücherschau des Perlentauchers, in der eine tägliche Übersicht zu den Rezensionen in den Feuilletons der großen Tages- und Wochenzeitungen erscheint. Dabei geben die Autor_innen kurze Zusammenfassungen zu den Buchbesprechungen und zitieren aussagekräftige Formulierungen der Rezensent_innen. In der Zitationspraxis haben die Kläger nun eine Urheberrechtsverletzung gesehen. Denn weil der Perlentaucher seine Rezensionsnotizen an den Buchhändler buecher.de verkauft, der diese als Produktinformationen seinen Kunden zur Verfügung stellt, sehen die Zeitungen darin eine unrechtmäßige Bereicherung Dritter auf ihre Kosten.
Während das Gericht nun die Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells des Perlentauchers grundsätzlich bestätigt hat, wurde den Zeitungen in einigen Punkten dennoch Recht auf Schadenersatz gewährt. Denn mit der Zitation bestimmter Wendungen, die als besonders „originell“, „einprägsam“ oder „künstlerisch“ anzusehen sind, käme die Rezensionsnotiz dem Original zu nahe und stelle daher eine Urheberrechtsverletzung, mit anderen Worten eine Raubkopie dar.
In eigener Sache berichtet der Perlentaucher:
Aus dem Urteil folgt, dass Formulierungen wie „weltanschauliches Anliegen“ oder „langatmige Ausbreitung von Altbekanntem“ künftig nur noch mit Vorsicht zitiert werden dürfen. Solche Formulierungen von Buchrezensenten waren von der FAZ und SZ im Verfahren gegen den Perlentaucher nun also mit gewissem Erfolg als besonders „originell“, „einprägsam“ oder „künstlerisch“ dargestellt worden. Was genau man zitieren darf und was nicht und in welchem Umfang, wird sich erst aus der ausführlichen Urteilsbegründung ersehen lassen. (Meine Herv.)
Auf die Begründung darf man nun also tatsächlich sehr gespannt sein. Denn eine solche Regelung würde ja nicht nur bedeuten, dass ein Urheberrecht auf Sprachmaterial unterhalb der Werk-, ja sogar Satzebene durchgesetzt wird, wie man es etwa schon von markenrechtlichen Ansprüchen etwa auf Firmennamen oder Slogans kennt. Wenn man also eine „originelle“, „einprägsame“ oder „künstlerische“ Formulierung zitiert, könnte man in Zukunft schnell als Raubkopierer gelten: und folglich jeder Satz, in dem die Wortgruppe „weltanschauliches Anliegen“ ohne die entsprechenden Anführungszeichen vorkommt, als Plagiat.
Da ist in der Tat „Vorsicht“ geboten. Aber wie soll man „mit Vorsicht zitieren“ in dem Zusammenhang verstehen? Florisdumal hätte da einen Vorschlag: „Vielleicht reicht es ja, wenn die Perlentaucher-Autor_innen die Tasten nur ganz sachte drücken.“
Ja, ganz sachte und behutsam drücke ich nun also auch auf den Publizieren-Button, in der Hoffnung durch die Zitation der inkriminierten Zitate mich nun keines zukünftiges Urheberrechtsverstoßes schuldig gemacht zu haben.
Da kann man nur hoffen, dass der wunderbare „Perlentaucher“ auch nach der Urteilsbegründung noch Bestand hat und immer mit ausreichend „Vorsicht“ zitiert … was immer das dann heissen mag.
Ja, das hoffe ich auch! – Zunächst gilt es also, die vollständige Urteilsbegründung abzuwarten, auf die ich einigermaßen gespannt bin. Wer weiß, welche Strategien sich für das „Schreiben über das Schreiben“ daraus entwickeln werden. Vielleicht lassen die sich dann hier bei Gelegenheit genauer diskutieren.
Der Kern scheint mir die „unrechtmäßige Bereicherung Dritter“ zu sein. Wäre ich professioneller Autor, würde es mich schon auch stören, wenn jemand weite Teile meiner Texte an ein anderes Portal verkauft.
Perlentaucher zahlt doch den Zeitungschreibern keine Anteile aus seinen „buecher.de“-Verdiensten, oder ?
Ja, die Frage ist eben, ob man eine Formulierung, wie ich sie in dem Text als Beispiel angeführt habe („weltanschauliches Anliegen“) bereits als „weite Teile“ eines Textes ansehen kann. Ich bin mir nicht sicher, um welchen Text es sich dabei genau gehandelt haben mag, aber in dem hier kommt die Formulierung zumindest vor, wie auch einige andere Zitate: http://www.perlentaucher.de/buch/19718.html (s. die Rezensionsnotiz zur FAZ).
Wenn Du Dir einmal vorstellst, die Autorin der entsprechenden Rezension zu sein, würdest Du Dich durch die Zusammenfassung der Rezension, so wie Du sie da nachlesen kannst, beraubt fühlen?
Eine ähnliche Frage könnte man ja auch für literaturwissenschaftliche Arbeiten stellen. Wenn ich verschiedene Passagen z.B. aus einem Roman zitiere, in sie in meiner Interpretation zu verarbeiten, würde ich mich dann durch den Verkauf meines Werkes dann auch unrechtmäßig auf Kosten des Romanautors bereichern?
Eine Formulierung ist natürlich kein Text, aber ich hatte es so verstanden, dass das Schützen „kreativer Formulierungen“ ein Kompromiss aus „Rezensionen verkaufen komplett verbieten“ und „alles erlauben“ sein soll.
Und da anscheinend nicht mal der Journalistenname oder ein Verweis auf den Originalartikel dabei ist.. würde sich mein subjektives Rechtsempfinden auf die Seite der Journalisten stellen.
Klar ist das auch eine Recherchearbeit, die die Perlentauchermitarbeiter geleistet haben. Aber ein Mehrwert für den eigentlichen Texter sollte schon rausspringen !
Hm, ich verstehe Deinen Einwand immer noch nicht ganz. Hast Du mal auf den Link geklickt, den ich oben angeführt habe? Dort lautet der erste Satz der Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.12.2004: „Rezensentin Esther Kilchmann senkt den Daumen. Für sie beschränkt sich dieser Roman über das 68er-Studentenbewegung in Italien auf eine langatmige Ausbreitung von Altbekanntem.“ – Da ist doch sowohl der Name der Rezensentin als auch der Artikel inkl. Datum genannt, über den der Perlentaucher berichtet. Solche Berichte verkauft dann der Perlentaucher und nicht die originale Rezension. Dass in den Berichten dann bestimmte Formulierungen zitiert werden, um die Aussagen des Berichts zu belegen, darauf bezog sich dann die Klage der Zeitungen.
Hm, ich bezog mich auf den Link aus deinem Kommentar von gestern abend. Da ist wohl der Journalistenname irgendwo im Text versteckt. Da guckt man ja zuerst nicht hin, als buecher.de-Nutzer zum Beispiel. Und in den Originalrezensionsartikel (also aufs Zeitungsarchiv) ist auch nicht verlinkt.
Auch der Eigenanteil ist wesentlich geringer als in einer wissenschaftlichen Arbeit oder einem Roman, der ab und an andere Zeilen zitiert.
Soweit ich das sehe (was ja nichts groß bedeutet, ich versuche das Phänomen nur grad zu verstehen), kriegen da Leute Geld dafür, dass sie Gelesene Rezensionen anderer in passive Sätze umgewandelt abtippen. Oder arbeiten die bei Perlentaucher ehrenamtlich ? Dann könnte man ja noch sagen: gut, es ist fürs Wohl aller und die Einnahmen decken nur die Serverkosten, oder so…
Ich glaube, ich habe gerade den Grund unseres Missverständnisses verstanden (und mal einen neuen Diskussionsstrang eröffnet, weil der Platz langsam eng wurde): Die Texte, die Du unter dem Link (von gestern abend) findest, sind die von den Perlentaucher-Autor_innen produzierten Texte! Die Namen der Autoren, die Du nicht findest, sind die der Perlentaucher-Autor_innen. Und nein, sie arbeiten nicht ehrenamtlich. Der Perlentaucher versteht sich dabei einfach als ein Dienstleister. Der Service, den er bietet ist, dass er die Zeitungen für uns liest, die wir vllt. nicht genug Geld oder Zeit dafür haben, und uns seine Lektüreberichte online zugänglich macht. Im übrigen stellen die Zeitungen auch nicht alle Rezensionen online, was ein weiterer Vorteil des Perlentauchers ist, der ihren Inhalt (in eigenen Worten + Zitaten) dann online zugänglich macht. Diese Berichte sind es dann, die der Perlentaucher auch an buecher.de verkauft. Der Weg ist also der: Jemand schreibt ein Buch, ein Journalist rezensiert es, der Perlentaucher berichtet über die Rezension und buecher.de kauft den Bericht.
Erstaunlich, dass man mit dem Lesen von Zeitungen anscheinend Geld machen kann. Und dem Bilden von Passivsätzen. Naja, Moderne halt. Geldverdienen ohne wirklich etwas Neues zu erschaffen beim Arbeiten.
Trotzdem. Wenn ein DJ Songs verkauft, deren wesentliches Stilelement Samples aus älteren Liedern sind, zahlt er den Machern der älteren Lieder doch auch einen Anteil.
Wärest du nicht leicht verärgert, wenn Firma xy deine Texte nimmt (ohne zu fragen !) und auf einer Plattform „die spannendsten Blogeinträge des Tages“ in kaum abgewandelter Form einstellt und diese Zusammenfassung deines Textes dann an irgendeine andere Firma verkauft ? Und dir keinen müden Cent davon abgibt, obwohl deine Gedanken deren Dienstleistung erst ermöglicht haben ?
Ist es nicht Rohstoffe einkaufen, veredeln, weiterkaufen ? Warum bezahlen die dann nicht für den Rohstoff ??
„Wärest du nicht leicht verärgert, wenn Firma xy deine Texte nimmt (ohne zu fragen !) und auf einer Plattform „die spannendsten Blogeinträge des Tages“ in kaum abgewandelter Form einstellt und diese Zusammenfassung deines Textes dann an irgendeine andere Firma verkauft“?
Da wir offenbar sehr verschiedene Vorstellung davon haben, was „in kaum abgewandelter Form“ heißt, möchte ich einfach nochmal ein konkretes Beispiel nennen, falls wir immer noch aneinander vorbeireden sollten. Heute z.B. hat die taz eine Rezension zu Eva Illouz „Warum Liebe weh tut“ veröffentlicht. In seiner aktuellen Bücherschau hat der Perlentaucher dann also auch darüber berichtet; Du findest die Rezensionsnotiz hier. Der Originaltext hat ca. 800, die Rezensionsnotiz ca. 170 Wörter. Es handelt sich also einfach um eine Zusammenfassung.
Die Beschreibung „fast deckungsgleich, nur passivisch umformuliert“ (was es ja nicht ist), passt damit m.E. ebensowenig wie der Vergleich mit dem DJ. Echte Samples wären in dem Fall ja nur konkrete Zitate und um die ging es ja auch in dem Rechtsstreit. In dem von mir zitierten Beispiel wurden nur zwei (!) Worte zitiert: „Ironie“ und „leidenschaftliche Liebe“. Der Rest ist eine Wiedergabe des Texthinhaltes in eigenen Worten. – Ich finde das völlig unproblematisch, und wenn mich die Rezension näher interessiert, gehe ich einfach zur taz und lese den vollständigen Text im Original – auf den ich sonst überhaupt nicht aufmerksam geworden wäre. So hat die Rezensentin in mir durch den Perlentaucher sogar einen neuen Leser gefunden.
danke für den artikel, sonst hätte ich des gar nicht erfahren… :)
Gut, dann hatte ich vielleicht ein besonders häufig Passiv verwendendes und dadurch platt wirkendes Beispiel erwischt. Die Dienstleistung besteht also im Zusammenfassen.
Aber um neue Leser für die Zeitung zu gewinnen, wäre doch ein Link zur Zeitung hilfreich, oder ?
Also braucht die Seite diese Affiliategelder von buecher.de. weil direkt auf der Perlentaucherseite kaum jemand Werbung schaltet ? Klingt, als ob die Einnahmen eh nicht sooo hoch sind.
Ein schaler Beigeschmack bleibt dennoch. Eine Presseschau ohne scharf abgegrenzten Nutzerkreis (wie z.B. wenn es firmenintern irgendwo wäre) und ohne das Original zu zeigen bzw. die ursprünglichen Rezensionen, das musste früher oder später zu Urheberrechtsproblemen führen…
Ein Buch ganz durchzulesen und sich was darüber einfallen zu lassen, macht wesentlich mehr Arbeit als eine Seite zusammenzufassen – ich bleibe bei „die bezahlen nicht für ihre Rohstoffe“. Erst die Samples geben dem Discohit die Würze, entsprechend geben oft erst diese prägnanten Zitat der Rezensionsmeinung Esprit.
Aber ich bemerke auch, wie meine Meinung langsam ins Wanken gerät ;-)
Der Perlentaucher schreibt ja nicht nur nur Zusammenfassungen von Rezensionen, sondern gibt auch eine tägliche Feuilleton-Presseschau und da wird in der Regel alles verlinkt. Darüber haben sich die Zeitungen übrigens auch nicht beschwert. Immer häufiger sind die Inhalte aber gar nicht online verfügbar und dann kann man auch schlecht drauf verlinken.
Und nein, das große Geld macht der Perlentaucher nicht, deshalb ist er bisweilen auch auf Leserspenden angewiesen. Es ist eine bewusste Entscheidung des Perlentauchers, d.h. Teil seines Geschäftsmodells, auf „grobe Werbung“ zu verzichten, und nur Anzeigen zu schalten, die etwas mit Büchern etc. zu tun haben. Was ihn als Internet-Angebot in meinen Augen sehr sympathisch macht.
Und noch einmal zu Deinem Sample-Argument: Wenn Du das ernst meinst, musst Du dieselben Maßstäbe dann auch an die Rezension anlegen. Klar, es macht mehr Arbeit ein Buch zu lesen, und darüber zu berichten, als eine Rezension zu lesen und über die zu berichten. Aber letztendlich macht der Rezensent nichts anderes als eine Perlentaucher_inn. Auch er erbringt eine Dienstleistung: Er liest das Buch für Dich und fasst seine Leseeindrücke zusammen. Auch er schreibt über das, was andere geschrieben haben – und muss dafür bisweilen markante Zitate verwenden. Und bezahlt er den Autor des Buches für seinen „Rohstoff“? Eben.
Im Übrigen ist es ja nicht so, dass die Autoren durch diese Praxis geschädigt werden bzw. die Klage angestrengt hätten. Es geht um die Zeitungen, denen die Autoren in der Regel ja alle (Verwertungs-!) Rechte an ihren Texten abtreten (müssen). „Ihr“ Text ist es dann also auch gar nicht mehr, wenn der Perlentaucher darüber eine Zusammenfassung schreibt, von daher ist es für die Autoren auch eine finanziell unerhebliche Sache.
In Ordnung, so gesehen könnte die Zeitungen auch froh sein über die Werbung, die für sie gemacht wird. Könnte ja sein, jemand liest den Pressespiegel, findet einen Stil gut und abonniert jene Zeitung daraufhin.
Danke für deine Geduld, ich habe wieder was gelernt ;-)
Ja, Zustimmung bis auf:
„Es geht um die Zeitungen, denen die Autoren in der Regel ja alle (?!?) Rechte an ihren Texten abtreten (müssen).“
Das ist hemdsärmelig formuliert.
„Alle“ Rechte sind nicht abtretbar, denn „Urheber“ bleibt bis an das „Ende der Welt“ der (!) Urheber, es sei denn, er war das nie.
„Abtreten“ kann man nur die Verwertungsrechte, aber nicht das „Urheberrecht“. Nachlesen hilft.
Im Interesse des Anspruches dieses blogs und seiner allgemeinen erkennbaren Qualität empfiehlt es sich, auch in dieser Frage „bei der Sache“ zu bleiben, die man meint und die korrekt zu bezeichnen, damit nicht der Eindruck entstehen kann, der „Autor“ des Textes (der Urheber) hat sich nur bedingt mit dem Metier befaßt.
Das wäre schade.
Gut, daß auch das immer wieder mal auch öffentlich gesagt wird (es ist damit keine grobe aber eine gute und wichtige Werbung für den Perlentaucher):
„…das große Geld macht der Perlentaucher nicht, deshalb ist er bisweilen auch auf Leserspenden angewiesen. Es ist eine bewusste Entscheidung des Perlentauchers, d.h. Teil seines Geschäftsmodells, auf “grobe Werbung” zu verzichten, und nur Anzeigen zu schalten, die etwas mit Büchern etc. zu tun haben“
Dankenswerterweise!
Das ist natürlich richtig und ungenau ausgedrückt. Bin ich hier etwa der verbreiteten Suggestion auf den Leim gegangen, dass ein verschärftes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen vor allem den Urhebern und Urheberinnen zugute komme und nicht in erster Linie den Verwertern und Verwerterinnen? Danke für’s „Korrekturlesen“…
Welcher Suggestion du gern mal (als satirische Einlage) auf dem Leim gehst, weiß ich nicht, denn um genau die Frage, die du stellst, geht es weder dir noch deinen Antipoden: Ihr „streitet“ nicht um „DAS URHEBERRECHT“.
Urheberrecht kommt immer NUR dem Urheber „zu gute“ – wenn es überhaupt „zu gute kommt“, denn es hat genau damit eigentlich nichts zu tun.
Das was Ihr hier meint, sind die Verwertungsrechte, nur die können (wem auch immer) „zu gute“ kommen, nur die sind veräußerbar und austauschbar, und nur die stehen im weltweiten Streit zur Debatte, obwohl „alle“ (Unkundigen, daran erkennbar) in diesem Zusammenhang unzulässig nur von den „Urheberrechten“ reden.
Goethe ist Urheber seines „Faust“. Das ist sein ewiges (Urheber)Recht, es kann also morgen aufgrund eines Verkaufes oder irgendeiner Anordnung KEIN ANDERER sein!
Ob er, würde er noch leben, „davon etwas hat“, hängt einzig davon ab, wer wie das Recht zur Verwertung besitzt und handhabt und wie Goethe dem Besitzer dieser Verwertungsrechte diese hat zukommen lassen.
Es ist ganz einfach:
Nachlesen, WAS ein Urheberrecht beinhaltet (Nennung des Urhebernamens, freier Zugang des Urhebers zu seinem Werk – unabhängig davon, wer dies besitzt, u.v.a.m. aber keinerlei Vegütung).
Und dann nachlesen, WAS Verwertungsrechte sind, nur mit denen kann man Geld verdienen, und HIER wäre deine Frage zu stellen, ob diese Rechte einem Urheber „zu gute“ kommen – ja, ist möglich, falls er bei der Abgabe seiner Verwertungsrechte dafür gesorgt hat – sofern er das konnte (im Sinne von KÖNNEN UND DÜRFEN) aufgrund anderer Rahmenbedingungen.
Diese Rahmenbedingungen (auch Tarife) werden von Gesellschaft gesetzt. Sie müssen sicherstellen, daß ein freier Austausch urheberdefinierter Leistungen möglich ist, bei gleichzeitiger Sicherung eines Leistungsersatzes für den Leistungserbringer, der davon sich versorgen muß – anderenfalls findet sich niemand mehr bereit (besser: ist nicht mehr dazu in der Lage), derartige Leistungen zu erbringen und die Öffentlichkeit hat nichts mehr, was sie „frei verteilen lassen“ kann.
Auch aus anderen Gründen, die mit der Quellensicherung (Bindung der Leistung an den Ursprung) zusammenhängen, ist das Urheberrecht nicht verzichtbar, da ansonsten ein Luhmann-Zitat zu einem Lehman-Meier-Schulze-Plagiatzitat und dadurch letztlich in seinem Kontens wertlos würde.
Es geht also darum, zuerst dem Urheber adäquaten Leistungsersatz zu sichern und das SO zu machen, daß aufgrund DIESER Sicherung der Urheber sich versorgen und neu schaffen und der „Konsument“ freien Zugang zu derartigen Leistungen erhält.
Dazwischen befindet sich der, der das zu bezahlen hat (bzw. Zahlung zu regeln hat), und der langt meist derart zu, daß wir zur jetzigen allgemeinen Misere kommen – und: bestimmt meist kraft seiner kommerziellen Wassersuppe die Regeln …
Die einzig richtige Fragen sind also: WIE machen wir DAS?
Und nicht „Was können wir abschaffen?“ – oder: „Was kommt wem zu gute“.
Ausblick:
Solange du beim Bäcker deine Brötchen bezahlen mußt, mit dem Geld, das du für deine Leistung im Austausch erhalten hast, solltest du fair sein und einem „Urheber“ dessen gelieferte Brötchen auch bezahlen (wollen!!) – Wie, das ist zu regeln, nicht ob. Dazu gehört eben nicht nur der Urheber und du, sondern auch eine sozial rechtfertigbare Distribution, kann es das sein, worum es hier geht?
Urheberrechtsverletzungen:
Die Rechte von Urhebern werden auch verletzt, wenn diese eine Verwertung ihrer Leistung nicht abgetreten (verkauft, verschenkt, getauscht) oder nur begrenzt abgetreten haben und dennoch eine andere darüber hinausgehende Nutzung erfolgt, bzw. wenn eine nur als sittenwidrig zu bezeichnende Verwertungsform aufgezwungen wird.
Insofern sind Urheberrecht und Verwertungsrecht „verbunden“, was jedoch nur den Übergang der Verwertungsrechte vom Urheber weg betrifft. Im weiteren, z.B. Distribution im Internet, geht es (sobald der Urheber „draußen“ ist), nur um Verwertungsrechte. Es sei denn, „echte“ Urheberrechte (Quellen- / Namensangabe fehlt, Werkname falsch oder fehlend usw.) werden verletzt – was jedoch immaterielle und nicht veräußerbare Rechte sind.
Tritt der Urheber selber als Distributor und / oder Verwerter auf (z.B. im Internet als Autor), gilt das gleiche: Unterscheidung nach Urheberrechts- verletzung und nach Verwertungsrechts-Verletzung, in diesem Fall hat der Urheber sowohl bei der einen wie bei der anderen Verletzung eben „nichts davon“ und kann sich deshalb wehren.
Und nun noch dies:
Zeitung meint, Urheberrechte zu haben ….-??
„Die beiden Zeitungen hatten das Internetmagazin verklagt, weil sie sich in ihren Urheberrechten verletzt sahen“
Da ist er wieder, der angeblich „investigative“ Journalismus, nicht einmal wenn es um das eigene Brot geht, befleißigt man sich, korrekt zu formulieren:
Eine Zeitung kann NIE ein „Urheber“ sein, also „Urheberrechte haben“ und sich darin „verletzt sehen“ – allein diese Behauptung wäre bereits die Abweisung der klage wert gewesen. Was bitte soll denn eine Zeitung „urheben“? Das können also nur konkrete Menschen sein.
Im o.g. Fall sicherlich die Autoren dieser Zeitungen, deren Verwertungsrechte (nicht Urheberrechte) die Zeitungen per Arbeits-oder Honorarvertrag erworben haben und nun damit Kasse machen wollen.
Ändert aber nichts daran, daß ZEITUNGEN NIEMALS URHEBER-Rechte „besitzen“ können und sich „darin verletzt sehen können“ – wie mag wohl die Klage und das Urteil konkret ausgesehen haben? So, wie oben erwähnt, offenbar wohl eher nicht, denn ich denke mal, daß die Justiziare der Zeitungen und die Richter IHRE Rechte sehr wohl und gut kennen – bis auf die „Beobachter“ / Berichterstatter, denen ist das offenbar wurscht und nicht bewußt, daß sie damit mögliche „Unterstützungen“ falsch orientieren( statt auf Verwertungsrechtsproblem auf Urheberrechtsproblem, was völlig verschieden Schuhe sind), nämlich in die Belanglosigkeit.
Über den feinen Unterschied zwischen Urheber- und Verwertungsrecht, den Du jetzt noch einmal lang und breit ausgeführt hast, hatten wir uns ja oben schon geeinigt. Falls sich das „ihr“ dennoch auf die Diskussion hier (und nicht den besagten Rechtsstreit) beziehen sollte, sei folgendes noch angemerkt:
Juristisch gesehen ist das Verwertungsrecht Teil des Urheberrechtsgesetzes (hier nachzulesen), weswegen Verletzungen der Ansprüche des Verwertungsrechts im allgemeinen Sprachgebrauch eben „Urheberrechtsverletzungen“ genannt werden. Diesem Sprachgebrauch bin ich in meinen Darstellungen gefolgt, zum einen der Allgemeinverständlichkeit halber, zum anderen weil sich die Klage ja mit originären Urheberrechtsansprüchen begründet. Es ging schließlich um die Frage, inwieweit man ein Zitat als ein originelles Werk bezeichnen und also auch schützen lassen kann. Alles weitere, was ich juristisch nicht mehr nachvollziehen kann, lässt sich in der Urteilsbegründung des LG Frankfurt nachlesen.
Die ganze theoretische, juristische und ökonomische Problematik des Urheberrechts ist natürlich viel komplexer. Worum es mir in dem Artikel ging, ist aber nicht die grundsätzliche Frage, ob Künstler Geld mir ihren Werken verdienen dürfen sollen oder nicht, sondern eine spezifische Absurdität, die kurz gesagt darauf hinausliefe, dass man Zitate letztlich hätte kaufen oder verbieten müssen.
Um diese Frage „Zitate letztlich hätte kaufen oder verbieten“ klären zu können, muß der „richtige Hebel“ an der „richtigen Stelle“ angesetzt werden. Dazu orientierst du dich so:
„Juristisch gesehen ist das Verwertungsrecht Teil des Urheberrechtsgesetzes (hier nachzulesen), weswegen Verletzungen der Ansprüche des Verwertungsrechts im allgemeinen Sprachgebrauch eben “Urheberrechtsverletzungen” genannt werden. Diesem Sprachgebrauch bin ich in meinen Darstellungen gefolgt,“
„hier nachgelesen“ ergibt leider eben daß das Gesetz DIESEN Namen trägt:
„Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ – wie du siehst, unterscheidet dieses von dir (und mir) gemeinte Gesetz die verschiedenen / Verschiedenartigkeit der hier tangierten Gesetze BEREITS IM NAMEN.
Dies hat seinen Grund, auf den ich nun nicht noch einmal eingehe.
Man könnte statt einer dezent-höflichen „Unerheblichkeitserklärung“ sich allerdings auch fragen, warum ausdrücklich bereits im Gesetznamen von „verwandten Schutzrechten“ gesprochen wird, warum hier jemand vehement auf diesen Lapsus der Gleichsetzung verweisen will, und ob da evtl. eine der Ursachen steckt, daß der Bäcker den Teig knetet und knetet und nicht zum Backen kommt – ?
Die richtigen Bedenken der anderen Kommentare helfen erst, wenn sie ihre Plattformen der Befindlichkeiten verlassen und über die „verwandten Schutzrechte“ „geknetet“ werden, dort liegt das Werkzeug und der Backofen dafür.
Nachdem Du jetzt so fleißig geknetet und den Ofen mächtig angeheizt hast, würde ich nun auch gern ein Stück vom Kuchen der Objektivität probieren: Warum sollte es (k)ein Urheber(!)recht und folglich (!) auch (k)ein Verwertungsrecht auf Zitate geben?
Bravo! Volltreffer! – Nur so geht es eben auch nicht.
Von einem Extremregularium in ein anderes ist doch auch in deinem Sinn keine Lösung.
Es gibt bereits ein Recht der (völlig) freien Berichterstattung zur „INFORMATION der Öffentlichkeit“, bei der zwar die unveräußerlichen Urheberrechte erhalten bleiben, die Verwertungsansprüche („sonstige verwandte Schutzrechte) komplett ausgeschaltet und damit faktisch auch konkrete Handlungen zur Ausübung von Urheberrechten gegenstandslos werden.
Das ist z.B. im TV mit der zeitlichen Begrenzung der Länge des Beitrags als „Nachricht“ / Berichterstattung bereits jetzt normal handhabbar geregelt.
Was ist ein Zitat anderes als solch ein TV-Beitrag, wenn es sich um kürzeste „Unterrichtung der Öffentlichkeit“ („von öffentlichem Interesse“) handelt, was einigermaßen auch jetzt bereits geht.
Schwierig wird es, wenn dieser geregelte Öffentlichkeitsanspruch von Herrn v. Guttenberg wahrgenommen wird (Guttenbergiade) und seitenweise die „Selbstkorrupte Selbstbedienung“ erfolgt.
Auch hier also nur eine Frage des „zur öffentlichen Unterrichtung erforderlichen Umfanges, bei Musiken ist das auch ähnlich.
Werden Zitate zitiert, kann das auch nicht anders sein.
Prinzipiell gibt es also in allen Bereichen der „Information der Öffentlichkeit“ den Anspruch auf (geregelte) freie Berichterstattung.
Da speziell Zitate nichts anderes bewirken sollen (sonst benötigt man sie nicht, niemand sonst!) als kurze und symptomatische Unterrichtung der Öffentlichkeit (in der Regel zu einem begrenzten Sachverhalt oder zum Urheber selber), also als Quasi-Nachricht im Einsatz, sind sie freizustellen von allen Verwertungsansprüchen, sofern die Quelle korrekt benannt (Urheber reicht) und – wieder ein zu klärender Umfang eingehalten wird (m.E. bis zu einigen Sätzen, die benötigt werden, um den Sinn nicht durch Verkürzung zu entstellen).
Anders verhält sich das mit einer (umfangreicheren) Zitatesammlung, die eine eigenständige redaktionelle Leistung beinhaltet. Sofern Zitate daraus benötigt werden, um das öffentliche Informationsbedürfnis zu befriedigen, gilt wieder die Freistellung aufgrund des Nachrichtenbonus.
Noch schwieriger wird es, wenn das Zitat ein bildliches ist, z.B. ein Foto oder Fotoausschnitt. Ich vertrete die Meinung, es muß auch solche (wie auch musikalische o.ä.) Zitate gleichbehandelt geben, maße mir jedoch nicht an, aus meiner Sicht die Grenzen dafür zu beschreiben.
Usw. usw.
Verwendet ein Medium Zitate, die bereits ein anderes Medium „fremd“-verwendet hatte (außer o.g. Sammelleistungen), dürfen von diesem anderen keine Verwertungsansprüche gestellt werden.
Auf das Urheberrecht der Nennung des Urhebernamens als Quelle bei Zitaten verzichten zu wollen, ist Selbstverstümmelung (des Zitates), da ohne diese Angabe das Zitat in der Regel wertlos, nebensächlich oder anderweitig fehleingeordnet oder abgewertet wird. Das würde ich zugunsten der Zitate keinesfall fordern, da es eine aus formalen Positionen heraus erfolgende Störkommunikation (Fehlinformation) geringeren Wertes provozieren würde. Darüber hinaus handelt es sich defacto nicht mehr um ein Zitat, den WER würde dann zitiert? Im Zweifelsfall entstünde ein Plagiat, eine Gutenbergiade, die sowieso immer eine Rechtsverletzung darstellt, da dann die Absicht der Erlangung unberechtigter Leistungen Dritter auch noch dokumentiert ist.
Zum Urheberrecht gehört auch die Vollständigkeit, die Vermeidung einer Sinnentstellung bei Verkürzung oder die gezielte Veränderung des ursprünglichen Kontextes usw. – alles AUCH im Interesse des der Wirkung des Zitates und damit des Zitierenden.
Nicht dazu zu zählend sind (s.o.) Berichterstattungen an die Öffentlichkeit über Zitierungen, abzulehnen sind Verwertungsansprüche zitierender Verwerter, sofern es sich nicht um ausgesprochen literarische Werke handelt, an denen der Erstzitierende die Verwertungsrechte erworben hat.
Häufig wird dies versucht so darzustellen, indem einem Zeitungsautor mit Annahme seiner Beitragsleistung vertraglich bereits alle Verwertungsrechte „abgenommen werden“, was natürlich nicht für die von diesem bereits verwendeten Zitate gilt.
Dschungel schreit (nicht nach einfachen) aber nach einfacheren Regelungen, die im Besonderen die Information der Öffentlichkeit nach ALLEN heutigen Kriterien nicht einschränkt oder ausschließt.
Denke mal, es reicht schon wieder …
Kurz als Grundsatz (im o.g. Kontext):
„ein Urheber(!)recht und
(das „folglich“ ist hier falsch benutzt, weil hier eben nix folgt)
kein Verwertungsrecht (verwandtes anderes Schutzrecht)
auf Zitate.“
Das ist eine sehr beschränkte Bestimmung von Zitaten, die mir auf den hier diskutierten Fall, also den Perlentaucher-Streit und damit zusammenhängende Problematiken zugeschnitten scheint und passt. Zitieren, z.B. in wissenschaftlichen Zusammehängen, ist aber immer auch die Anzeige einer Distanz: dass nicht der Autor, sondern ein anderer Sprecher spricht. Oder es zeigt an, dass man selbst nicht Originelles sagt. Diese Art des „indirekten Sprechens“ kann nun zum einen eine epigonale Gestalt annehmen, wenn etwa die Schüler eines bestimmten Meisters nur noch in der von ihm erfundenen Sprache sprechen (typisch z.B. in der Heidegger-Rezeption): Ist das dann auch ein ständiges Zitieren? Kann es ein Copyright auf Begriffe geben wie z.B. auf geschützte Markennahmen? Oder ab wann gehen sie in „kulturelles Gemeingut“ über? Diese Frage stellt sich zum anderen auch in der Kunst. Ab wann ist ein Kunstwerk ein Plagiat und ab wann kann man von einer Kunst des Plagiats, das heißt von einem ironischen Spiel mit Zitaten sprechen? Woran also ist ein Zitat festzumachen? An dem „Gehalt“ des Zitierten oder seiner „Form“? Wenn ich also eine originelle Idee oder eine bestimmte Nachricht so umformuliere, dass die dem ursprünglichen Wortlaut nirgends mehr entspricht (z.B. indem ich alle Worte durch Synonyme ersetze), ist es dann trotzdem noch ein Zitat oder nur ein schlechter Stil bzw. eine bewusste Kunstform? Auch die Frage des „zu klärenden Umfangs“ des Kontextes (s.o.) scheint mir darauf hinzuweisen, dass es eben keine objektive, sondern nur mehr oder weniger konventionelle Definitionen von Original, Kopie, Zitat und Plagiat geben kann. Damit will ich keine „Guttenbergiaden“ rechtfertigen, sondern nur auf ein notorisches Problem hinweisen, dass Du möglicherweise damit auch streifen wolltest:
Vollste Zustimmung, auch zur offenen Problematik.
Schön, daß wir keine „geschlossene“ haben, das wäre schlimmer.
Aufklärung und Information hierüber helfen Prägungen zu praktizieren, die uns allen weiterhelfen.
Der sehr exakt formulierten Sachlage habe ich nichts hinzu zu fügen.
Als Ergänzung noch ein Lektüretipp. Der Perlentaucher Thierry Chervel hat kürzlich einen lesenswerten Artikel im Redaktionsblog zum Thema geschrieben: http://www.perlentaucher.de/blog/258_diesen_kuss_der_ganzen_welt
Hallo?
Was versteckst du da in deinem Link vor diesem blog?
Das gehört doch HIERHER! Perlentaucher nach vorn!
Thierry Chervel auch!
(http://www.perlentaucher.de/blog/258_diesen_kuss_der_ganzen_welt)
Es gibt „so-ne“ Splitter, „solche“ Splitter und „soneweke“ Splitter (Anhaltinisch) – was die schärfsten sind, fast wie Krokant: Süß und scharf zusammen (nicht zugleich).
Solche – pardon: soneweke – Splitter erlaube ich mir mal vom Perlentaucher-Kuß des Thierry Chervel hierher zu holen, für die Mitkommentatoren und die, die es werden sollten und für DIESES BLOGTHEMA:
(Alles aus: Diesen Kuss der ganzen Welt – Von Thierry Chervel, 16.02.2012, 11:02, Link bei stromgeist eins höher):
„Was der Autor allenfalls hat und unbedingt haben soll, ist ein Monopolrecht an der Nutzung seines Werks für eine bestimmte Zeit.
Das hindert aber nicht, dass Geistiges im emphatischen Sinne ein Allgemeingut ist, mit dem möglichst jeder sich frei auseinandersetzen können sollte: Der freien Zirkulation der Ideen sollten sich die Medien verpflichten, nicht ihrer Beschlagnahme durch die Verwerter.
Die Verteidiger des „geistigen Eigentums“ sind die ersten Enteigner.
Nur, leider, die Piratenpartei, deren Aufgabe es wäre, hat es bisher nicht geschafft, hörbar intelligente Positionen zur Zukunft der Öffentlichkeit zu formulieren.
Denn es geht um mehr als das „geistige Eigentum“ einiger freier Zeitungsautoren. Es geht um die Idee der Öffentlichkeit und einer freien Kultur überhaupt.
Tendenz zur Beschlagnahme frei zirkulierender Information
Informationen zirkulieren im Netz durch Links
Und schon jetzt bedeutet das Urheberrecht – entgegen den Behauptungen Prantls, Wergins und Hevelings – in unendlich vielen Fällen gerade keine Ermöglichung, sondern eine Verhinderung von Kultur
Und schon jetzt bedeutet das Urheberrecht – entgegen den Behauptungen Prantls, Wergins und Hevelings – in unendlich vielen Fällen gerade keine Ermöglichung, sondern eine Verhinderung von Kultur
Erst heute ist der Tod des Autors wirklich der Tod des Autors.
Heveling und seine Vorbeter in den Medien flunkern auch, wenn sie behaupten, das „geistige Eigentum“ sei eine Errungenschaft der Französischen Revolution. Das stimmt allenfalls zur Hälfte. Die Französische Revolution ist viel eher die Frucht einer Zirkulation der Ideen wider alle Schranken als dieser Schranken selbst.
Netzaktivisten mögen über Heveling herziehen, aber sie verkennen, wo in Deutschland der Hammer hängt. Ein Artikel in der Bild, dem Spiegel der oder FAZ ist für Politiker in Deutschland immer noch weitaus sexier als jede Facebook-Seite.
Auf dem Ipad wird die Welt, die im Internet noch so groß und gefährlich, aber auch so frei erschien, wieder beherrschbar. Das ist wohl auch der Grund, warum Mathias Döpfner niederknien wollte. Steve Jobs wollte Kontrolle – und hat sie bekommen. Und seltsamerweise fällt auf ihn nicht ein Schatten jener Kritik, die Bill Gates – der anders als Jobs immerhin für plattformübergreifende Offenheit stand – einst ertragen musste.
Jobs hasste alles Offene. Seine Geräte lassen sich nicht öffnen, ohne sie gleichzeitig zu zerstören.
Einen großen Teil seiner obszönen Gewinne macht Jobs‘ Konzern mit 30 Prozent Provision auf „geistiges Eigentum“.
Er schaffte es, den Kulturindustrien seinen eigenen Hass aufs Offene als Lösung ihres Problems zu verkaufen
Am Ende gehört das „geistige Eigentum“ in die Verfügungsmasse der Internetkonzerne.
Zwei Gruppen sind die eigentlichen Verlierer: die Urheber, die keinen Weg mehr aus diesen Verwertungsketten finden, und die Nutzer, die sich ebenfalls nur noch in den von diesen Konsortien vorgezeichneten Bahnen bewegen dürfen. Dem „geistigen Eigentum“ würde auf diesem Weg unter anderem auch die geistige Freiheit geopfert.“
————
Na? Noch Fragen? Im Originaltext des Thierry Chervel wird noch tiefer nach den Perlen getaucht, da geht es noch mehr zur Sache, der brauch keinen 3 -Tageskarneval um mal „flott und lustig“ zu sein und der „Obrigkeit“ mal ins Portfolio zu schaun.
Dieser Text kann unverändert so eingerahmt und unter Plagiatschutz gestellt werden – oder lieber nicht?
Könnte alles von mir sein, aber ich bin ja nun leider NICHT der Urheber …
Ich kann auch nicht so gut schreiben. Autoren eben, richtige Ur Heber.
Ich zitiere ihn mal eben – oder zitiere ich genauer nur den Perlentaucher?
Und so steckt der gute Thierry Chervel sogar hiermit voll drin im eigenen Artikel, genauer im Problem seines Artikels.
So ist das heute.