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„Es gibt auch Menschenrechte

selbst für Bundespräsidenten.“

(Christian Wulff)

Wenn Thomas Hobbes in De Cive (1642) in seiner berühmt gewordenen Sentenz erklärt: „der Mensch ist des Menschen Wolf“ (homo homini lupus), um damit die Notwendigkeit eines Souveräns zu begründen, der die Menschenwölfe davon abhält, sich wie solche zu verhalten, so legt ein neuerlich in der Hauptstadt aufkommender Sprachgebrauch die Abwandlung des metaphorischen Polyptotons nahe, nämlich dass der Souverän auch nur ein Mensch und der Menschen Wulff ist.

Wie mir kürzlich zu Ohren kam, hat sich für das damit verbundene Menschenrecht bereits ein eigenes Verb gefunden, das noch einer genaueren lexikalischen Rubrizierung bedarf, seine grundsätzliche Semantik aber bereits erkennen lässt:

wulf|fen <sw. V.; 1. in Bezug auf Personen: bewusst oder unbewusst einen unentgeltlichen Nießbrauch zulassen, sich etw. wulffen, etw. gewulfft bekommen, jmd. etw. zuwulffen. 2. in Bezug auf Dinge oder Dienstleistungen: unbemerkt oder ungewollt den Nutznießer wechseln, verwulfft werden, jmdn. umwulffen.

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